|
Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V.
Eppsteiner Str. 75
65719 Hofheim
Tel.: 06192-9581136 Fax: 06192-9581138
BHV-Hundeführerschein
Ziele der Prüfung
Ziel
der Prüfung ist es, festzustellen, ob das Halter-Hund-Team sich ohne
Belästigung und/oder Gefährdung Dritter in der Öffentlichkeit bewegen
kann.
Kriterien für diese Bewertung sind die Sachkunde des Halters, sein
praktischer
Umgang mit dem Hund sowie der Erziehungsstand des Hundes.
Die
Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:
-
Überprüfung des theoretischen Wissens des Halters
-
Überprüfung der Halter-Hund-Beziehung
-
Überprüfung von Halter und Hund in alltäglichen Situationen
Die
Prüfung soll in einer dem Hund unbekannten Umgebung stattfinden.
Es gibt zwei Prüfungsstufen:
Stufe 1
findet ausschließlich an der Leine statt.
Stufe 2
beinhaltet zusätzlich Anteile, bei denen der Hund frei läuft.
Prüfungsablauf
Die
theoretische Prüfung des Hundehalters erfolgt in schriftlicher Form.
Dabei werden Fragen aus folgenden Bereichen in einem
Multiple-Choice-Verfahren geprüft:
-
Hund und Recht
-
Verhalten des Hundes
-
Der
Hundehalter in der Öffentlichkeit
-
Haltung/Pflege/Gesundheit/Ernährung
-
Welpenkauf und –aufzucht
-
Lernverhalten des Hundes
-
Mensch-Hund-Beziehung
-
Hilfsmittel in der Hundeerziehung
Das
Bestehen der Theorieprüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der
praktischen Prüfung. Erfolgt die praktische Prüfung mehr als ein Jahr
nach Ablegen der Theorieprüfung, muß die Theorieprüfung wiederholt
werden.
Wenn
das Halter-Hund-Team die praktische Prüfung nicht besteht, ist ein
Mindestabstand von 4 Wochen bis zur Wiederholung einzuhalten.
Die
praktische Prüfung findet in drei unterschiedlichen Umgebungen statt:
-
In
einer ablenkungsarmen Umgebung (z.B. abgeschiedene Wiese,
Hundeplatz, ruhiger Parkplatz)
-
In
einer belebten öffentlichen Grünanlage bzw. einem Hundeauslaufgebiet
-
Im
innerstädtischen Bereich (z.B. Fußgängerzone).
Der
Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein.
Der Halter muß nachweisen, daß der Hund geimpft und
haftpflichtversichert ist.
Der Hund muß mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Es sind Hör- wie Sichtzeichen erlaubt.
Der Einsatz von folgenden Hilfsmitteln ist erlaubt:
-
Festverschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
-
Halti
-
Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln!)
-
Leine
-
Pfeife
Behinderte Hundehalter und Halter von behinderten Hunden dürfen nach
Absprache mit dem Richter weitere Hilfsmittel einsetzen.
Der Einsatz von Futter, Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist
erlaubt.
Die Halter-Hund-Teams werden in der jeweiligen Prüfungssituation einzeln
überprüft.
Zum praktischen Teil:
Auch
wenn ein Hund ein Problempotential erkennen läßt, kann das
Halter-Hund-Team die Prüfung bestehen, wenn der Halter durch seinen
praktisches Wissen und sein Handling zeigt, daß er um die Probleme
seines Hundes weiß, sich entsprechend verhält und dadurch eine
Gefährdung oder Belästigung seiner Umgebung ausschließt.
A)
Prüfungssituation: Ablenkungsarme Umgebung
In
der Prüfungssituation A) werden folgende Elemente geprüft:
Gehorsamsübungen und Handling. Die einzelnen Übungen können nach
Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge
abverlangt werden.
1.
Der Halter läßt seinen Hund kontrolliert ins Auto ein- und aussteigen
2
Gehorsamsübungen:
2.1 Kommen auf Ruf
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh
2.4 Bleib
2.5 Korrekturwort
|
2.1 |
Kommen auf Ruf (entfällt in Stufe 1)
Hund und Halter befinden sich in der Bewegung. Der Hund läuft
frei und ist mindestens 10 m vom Halter entfernt. Der Halter
gibt ein Signal zum Herankommen. Der Hund soll zügig herankommen
und sich problemlos vom Halter anleinen lassen. |
|
2.2 |
Gehen an lockerer Leine
Definiert: Die Leine soll nicht andauernd gespannt sein,
kurzfristiges Anspannen wird toleriert. Der Hund hat seinem
Halter auch bei Richtungswechseln und Tempowechseln schnell
willig zu folgen. Der Hund kann sowohl links, als auch rechts
geführt werden. Der Hund soll jedoch nicht ständig vor oder
hinter seinem Halter kreuzen. Wenn der Halter stehen bleibt,
soll der Hund auch anhalten. Ob der Hund sich setzt, legt oder
im Stehen verbleibt ist unerheblich. |
|
2.3 |
Sitz, Platz, Steh
Der Hund muß in Stufe 1 zwei von diesen drei Positionen
auf Signal des Halters einnehmen und solange darin verbleiben,
bis er vom Halter ein anderes Signal erhält. (In Stufe 2
muß der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können.)
|
|
2.4 |
Bleib-Übung
Der Halter bindet den Hund an geeigneter Stelle an. Er gibt dem
Hund das Signal für Sitz, Platz oder Steh. Nachdem der Hund die
Position eingenommen hat, entfernt sich der Halter in Sichtweite
des Hundes mindestens 30 Schritte vom Hund und bleibt dort
stehen. Er kehrt erst auf Anweisung des Richters (nach ca. 2
Minuten) wieder zu seinem Hund zurück. Der Hund muß die Position
beibehalten, bis der Halter wieder zu ihm zurückgekehrt ist und
ihm ein anderes Signal gegeben hat. (In Stufe 2 wird
dieselbe Übung ohne Leine durchgeführt.) |
|
2.5 |
Korrekturwort
Die zu unterbrechende Handlung wird durch Futter oder Spielzeug
provoziert. Im Bedarfsfall kann der Richter eine andere
Ablenkung herbeiführen. Auf Signal des Halters muß der Hund die
von ihm begonnene Handlung sofort abbrechen. (In Stufe 2
wird dieselbe Übung ohne Leine durchgeführt.) |
3.
Handling-Übungen:
Der
Halter zeigt, daß er folgende Handlungen an seinem Hund vornehmen kann:
-
Ohren, Zähne und Pfoten kontrollieren;
-
dem
Hund einen Maulkorb anlegen oder ihm die Schnauze zubinden;
-
dem
Hund ein Spielzeug oder Futter wegnehmen.
Der
Halter zeigt, daß er seinen Hund so kontrollieren kann, daß eine zweite
Person den Hund anfassen kann.
B)Prüfungssituation: Öffentliche Grünanlage o.ä.
Der
Prüfungsteil B) soll den Charakter eines Spaziergangs haben, bei
dem Gehorsamsübungen und Verhalten in der Öffentlichkeit geprüft werden.
Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und
in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen
sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls müssen
sie mit Auftragspersonen gestellt werden. In Stufe 1 werden die
Übungssituationen mit angeleintem Hund gezeigt, in Stufe 2 werden
die Übungssituationen zusätzlich mit freilaufendem Hund gezeigt.
Bei
den Übungen 2.1 bis 2.5 muß sich in der Stufe 2 der abgeleinte
Hund in unmittelbarer Nähe zum Halter befinden.
Reize, mit denen das Halter-Hund-Team konfrontiert werden sollten,
können z.B.sein:
Skater, Jogger, Radler, Mofas, Roller, spielende Kinder, Kinderwagen,
Rollstuhl,
Rollator, Personen mit Krücken, schwankende, alkoholisierte Personen,
ungewöhnlich gekleidete Personen, Personen mit angeleintem und
freilaufendem Hund, Reiter, Pferde, Kühe, Schafe, Katzen, Enten oder
anderes Geflügel, Wild.
Mindestens vorkommen müssen:
-
Personen, die ein für den Hund ungewöhnliches oder auffälliges
Erscheinungsbild haben (mindestens zwei Mal)
-
Personen, die den Hund in schneller Fortbewegung überholen oder ihm
entgegen kommen (mindestens drei verschiedene Situationen)
-
Begegnung mit einem angeleinten und einem freilaufenden Hund
Weitere Situationen, die in Prüfungsteil B) geprüft werden, sind:
-
Halter geht mit angeleintem Hund, Kinder kommen und wollen den Hund
streicheln.
-
Eine Fremdperson geht direkt auf den Hund zu und versucht,
freundlich-aufdringlich Körperkontakt zum Hund aufzunehmen.
-
Eine Fremdperson geht auf den Halter zu, spricht ihn an und
schüttelt ihm die Hand.
-
Halter und Hund gehen durch eine ihnen entgegen kommende
Menschengruppe (mindestens 5 Personen) hindurch.
-
Ein
Hundehalter mit einem sich neutral verhaltenden, angeleinten Hund
begegnet dem Halter-Hund-Team, bleibt auf gleicher Höhe stehen und
beginnt ein Gespräch und geht nach kurzem Gespräch weiter.
Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des
Prüfungsteil B) situationsangemessen gezeigt werden:
|
2.1 |
Kommen auf Ruf (entfällt bei Stufe 1) |
|
2.2 |
Gehen an lockerer Leine |
|
2.3 |
Sitz, Platz, Steh (in Stufe 1 muß der Hund mindestens
zwei von diesen drei Positionen zeigen, in Stufe 2 muß
der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können.) |
|
2.4 |
Bleib (entfällt für Stufe 1, wird von Hunden der Stufe
2 in Situationen mit leichter Ablenkung gezeigt) |
|
2.5 |
Korrekturwort |
Die Übungen sollten vom Hundehalter situationsgerecht eingesetzt
werden.
Andernfalls werden sie vom Richter dazu aufgefordert.
C) Prüfungssituation: Im innerstädtischen Bereich
In diesem Prüfungsteil werden alle Übungen mit angeleintem Hund
absolviert. Der Prüfungsteil soll den Charakter eines
Stadtbummels haben. Geprüft werden Gehorsamsübungen und das
Verhalten in normalen Begegnungssituationen in einem belebten
Innenstadtbereich (z.B. Fußgängerzone). Die einzelnen Übungen
können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in
wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen
sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls
müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden.
Die folgenden Situationen sollten vorkommen:
-
Halter und Hund fahren Fahrstuhl mit anderen Personen
-
Halter und Hund begegnen auf einem schmalen Weg einer
anderen Person
-
Halter und Hund suchen ein Cafe/Restaurant auf und nehmen
kurz Platz
-
Halter und Hund suchen ein Geschäft auf
-
Halter und Hund werden von einem Passanten geschnitten
-
Halter und Hund fahren Bus oder Bahn
-
Halter und Hund gehen an einer stark befahrenen Straße
entlang
Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe
des Prüfungsteil C) situationsangemessen gezeigt werden:
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh (in Stufe 1 muß der Hund mindestens
zwei von diesen drei Positionen zeigen, in Stufe 2 muß
der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können)
2.4 Korrekturwort
Die Übungen sollten vom Hundehalter situationsgerecht eingesetzt
werden.
Andernfalls werden sie vom Richter dazu aufgefordert.
|
|